Der passive bauliche Brandschutz ist eins der wichtigsten Kriterien der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens. Bislang galt die alte MIndBauRL aus 03/20000, die durch eine neue aus 07/2014 ersetzt wurde. Unter dem u.s. Link finden Sie diese Mitteilung des DIBt. Gern beraten wir zu diesem Thema oder vermitteln Ihnen geeignete Fachleute.